Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Ich sorge dafür, dass alle Verantwortlichkeiten rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen klar geregelt sind. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) schule ich Ihre Mitarbeitenden und stelle sicher, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben im Arbeitsschutz korrekt umsetzen. Regelmäßige Begehungen tragen zusätzlich dazu bei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz kontinuierlich zu verbessern – selbstverständlich ohne Ihre betrieblichen Abläufe zu stören. Wenn nötig, stehe ich Ihnen bei Behördenbesuchen beratend zur Seite und beantworte gemeinsam mit Ihnen Fragen der Aufsichtsbehörden.
Der Hauptfokus der Arbeitssicherheit liegt in der gefahrlosen Ausübung aller beruflichen Tätigkeiten. Ziel ist es, Gesundheitsgefährdungen zu minimieren oder idealerweise vollständig zu beseitigen. Während der klassische Arbeitsschutz vor allem auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen ausgerichtet war, gewinnt heute die ganzheitliche Betrachtung des Wohlbefindens, einschließlich psychischer Faktoren, zunehmend an Bedeutung. Rechtliche Grundlagen sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Leistungen
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes (§ 5 ArbSchG). Sie dient der systematischen Ermittlung und Bewertung von Risiken am Arbeitsplatz sowie der Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen. Berücksichtigt werden physische und psychische Belastungen, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation, Pausenregelungen und Teamstrukturen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen/-ärzte unterstützen Sie bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Die Ergebnisse werden dokumentiert und bilden die Grundlage für technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen. Eine regelmäßige Aktualisierung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen dauerhaft sicher und gesundheitsfördernd bleibt
Arbeitsschutzausschuss (ASA)
In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden ist gemäß § 11 ASiG die Bildung eines Arbeitsschutzausschussesverpflichtend. Er dient dem regelmäßigen Austausch zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt/-ärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten. Der ASA tagt mindestens vierteljährlich, um den Stand des Arbeitsschutzes zu bewerten und Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln. Durch die enge Zusammenarbeit im ASA wird sichergestellt, dass der Arbeitsschutz kontinuierlich verbessert und an neue Anforderungen angepasst wird.
Betriebsbegehungen
Betriebsbegehungen sind ein wichtiges Instrument, um Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen. Gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten/-ärztinnen und Sicherheitsbeauftragten werden Arbeitsplätze systematisch überprüft. Erkannte Mängel werden dokumentiert und konkrete Maßnahmen abgeleitet – von baulichen Anpassungen bis zur Bereitstellung von Schutzausrüstung. Begehungen sind dabei keine reine Kontrollmaßnahme, sondern fördern den Dialog zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. So entsteht eine aktive Sicherheitskultur im Unternehmen.
Zusammenarbeit mit Behörden
Eine konstruktive und transparente Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden wie Gewerbeaufsichtsämtern oder Berufsgenossenschaften ist für Unternehmen unverzichtbar. Diese Stellen überwachen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unterstützen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Wir begleiten Sie bei allen behördlichen Terminen und helfen, Kommunikation und Dokumentation professionell vorzubereiten.
Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
Die Ursachenanalyse dient der präventiven Unfallvermeidung. Durch strukturierte Methoden (z. B. das 5-Why-Modell) werden sowohl unmittelbare als auch tieferliegende Ursachen analysiert – etwa mangelhafte Schulungen, technische Defekte oder organisatorische Schwächen. Darauf aufbauend entwickeln wir konkrete Maßnahmen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern und die Sicherheitskultur nachhaltig zu stärken.
Beratung zu gesetzlichen Anforderungen
Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz ändern sich regelmäßig. Eine kompetente Beratung unterstützt Unternehmen dabei, rechtzeitig auf neue Anforderungen zu reagieren und Umsetzungspläne zu erstellen. Unsere Fachkräfte und Betriebsärzte/-ärztinnen helfen Ihnen, gesetzeskonform, effizient und praxistauglich zu handeln – damit Sicherheit und Gesundheitsschutz jederzeit gewährleistet bleiben.
Fazit
Ein wirksamer Arbeitsschutz lebt von kontinuierlicher Verbesserung, offener Kommunikation und einem gelebten Sicherheitsbewusstsein. Gemeinsam schaffen wir ein sicheres, gesundes und motivierendes Arbeitsumfeld – für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden.
Kontakt
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